Ortsgemeinde Lehmen
Verbandsgemeinde Untermosel
Bebauungsplan
„Moselufer“
Textfestsetzungen (Stand: Juni 2006)
Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Lehmen
Seite 2, Bebauungsplan „Moselufer“ in der Ortsgemeinde Lehmen, Textfestsetzungen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Grünfläche (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)
Auf den Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Grünanlage“ des Teilgeltungsbereichs 1 dürfen maximal 4 Sitzgruppen mit einer maximalen Oberflächenbefestigung von jeweils maximal 10,5 m² errichtet werden. Ansonsten ist die Grünfläche als Wiese anzulegen und zu unterhalten. Weitere bauliche Anlagen sind auf der Grünfläche, mit Ausnahme von Fahnenmasten, nicht zulässig.

2. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Die Fläche des Teilgeltungsbereichs 2 ist alle 1 bis 3 Jahre, frühestens Ende Juli, zu mähen. Das Mähgut ist dabei von der Fläche zu entfernen. Eine zweite Mahd im Jahr ist in der vegetationsfreien Zeit möglich.

3. Anpflanzen von Bäumen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB) Es sind entweder 2 Eichen- oder 2 Eschen-Hochstammbäume zu pflanzen.

4. Erhalt von Bäumen (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) Die entsprechend festgesetzten Bäume sind zu erhalten und langfristig zu sichern. Abgängige Bäume sind entsprechend zu ersetzen.

5. Höhenlage (§ 9 (3) Satz 1 BauGB) Die Parkplatzfläche darf eine Höhenlage (Oberkante) von 68,39 m ü.NN am Westrand von 67,55 m ü.NN am Ortsrand nicht überschreiten. Die Grünfläche darf jeweils eine Höhenlage von 68,21 m ü.NN im Mittel nicht überschreiten.

Erarbeitet: Stadt-Land-plus
Büro für Städtebau und Umweltplanung
Boppard-Buchholz, Juni 2006

Das obere Foto zeigt den Bereich im jetzigen Zustand.

Das untere Foto zeigt eine Visualisierung des geplanten Zustandes. Dort werden zwei neue Baüme, zunächst eine Sitzgruppe und 8 Parkplätze entstehen. Der Bereich der Parkplätze soll eine bituminöse Oberfläche erhalten.

Problematisch ist die Abgelegenheit des angedachten Parkplatzes. Er soll Ausweichparplatz bei besonderen Veranstaltungen sein. Da dieser Parkplatz die letzte Wahl (weil abgeschieden) ist, werden zunächst die anderen Parkmöglichkeiten genutzt. Der Parkplatzsuchende fährt dann durch einen langen Schlauch bis zum neuen Parkplatz. Wenn dort kein Platz mehr frei ist, muss er rückwärts die Gasse zurück, da geeignete Wendemöglichkeiten fehlen. Sollten weitere Suchende hinter ihm sein, ist das Chaos vorprogrammiert.

Die Lehmener schätzten das Moselvorgelände nicht. Dies zeigte der Termin zur Bürgerbeteiligung, bei dem der Bebauungsplan des Moselvorgeländes vorgelegt wurde (5 Interessenten).
Durch das seltene Mähen des Vorgeländes, ist dies für den Lehmener nicht nutzbar.
Da der Boden uneben ist, wird es nicht als Spielfläche angenommen.
Sitzgruppen sind nicht vorhanden.
Der Fahradverkehr wird herumgeleitet.
In logischer Konsequenz werden aus dem ungenutzten Gelände Parkplätze gemacht. Eine Entscheidung, die so schnell nicht rückgängig gemacht werden kann.

Der andere Weg wäre, den Lehmenern zu zeigen, dass sie an einem der romantischsten und schönsten Flüsse wohnen, der Mosel.

Hierher kommen andere von weit her, um Urlaub zu machen.
Die sehen die Mosel mit anderen Augen.
Wenn man das Schöne jeden Tag sieht, sieht man es irgendwann nicht mehr.

Udo Bisping